Die EU-Bio-Verordnung regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen biologische Lebensmittel hergestellt und vermarktet werden dürfen. Für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen gab es bis dato keine verpflichtenden Standards. In Österreich hat die zuständige "Unterkommission Bio" (UK Bio) zum Lebensmittelbuch (Codex) daher einstimmig entschieden, eine Standardisierung der Bio-Auslobung in der Gastronomie und den Großküchen zu schaffen. In diesem Gremium vertreten sind u. a. die Ministerien für Landwirtschaft, Gesundheit und Konsumentenschutz auch die Landwirtschafts-, Arbeiter-, und Wirtschaftskammer sowie die Interessensgemeinschaft Kontrollstellen sowie BIO AUSTRIA vertreten. Dabei handelt es sich um eine nationale Entscheidung, die geltenden Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung sinngemäß auch auf Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen anzuwenden. Die EU-Bio-Verordnung eröffnet diese Möglichkeit, schreibt sie jedoch nicht verpflichtend vor. Zur Umsetzung gehört konsequenterweise eine Melde- und folglich Kontrollpflicht betroffener Unternehmer in Gastronomie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Eine der wichtigsten Möglichkeiten der Auslobung ist, die Auslobung von Bio-Speisen in der Gastronomie mit der Auslobung entweder einzelner Bio-Zutaten oder der Auslobung als ganzes Bio-Gericht.
Weitere Infos:
www.bio-austria.at
www.biokueche.at